Die älteste Nachricht über den Aufenthalt von Juden stammt aus dem Jahr 1448. Der Bürgermeister und Rat der Stadt Cottbus baten den Kurfürsten Friedrich II (1412 - 1471) den bereits in der Stadt lebenden Juden Jordan ein Wohnrecht zu ermöglichen. Der Landesherr stellte ihn daraufhin unter seinen Schutz. Dem folgte in den darauffolgenden Jahrzehnten die Ansiedlung weiterer jüdischer Familien.
Als es im Jahr 1510 in der osthavelländischen Gemeinde Knoblauch zu einem, Juden unterstellten Hostiendiebstahl kam, waren die auch, mittlerweile zu Sachsen gehörenden Juden der Stadt Cottbus von den Verfolgungen betroffen. All die Juden, die nicht vom Feuertod betroffen waren, mußten den Kreis verlassen.
Kurfürst Joachim der II erkannte den bedeutenden Anteil der Juden am Handel und verkündete 1539, daß Juden mit sofortiger Wirkung wieder Zutritt zu seinen Landen, d.h. der Kurmark bekommen. Allerdings versuchten erst 1692 wieder Juden in Cottbus zu leben. Auf der Grundlage eines Ediktes von 1671, in dem der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620 - 1688) die Aufnahme von 50 jüdischen Familien, die Wien nach judenfeindlichen Ausschreitungen verlassen mußten, genehmigte, beantragten sie ein Schutzprivileg für Cottbus. Dieser Status hatte, über die Voraussetzung für eine Ansiedlung, jedoch nur formalen Charakter, einen Schutz vor Übergriffen und Progromen bot er nicht. Allerdings versuchte auch der Magistrat der Stadt immer wieder, den Handel treibenden Juden z.B. mit nachträglich aufgelegten Steuern eine Ausübung ihres Gewerbes zu erschweren.
1740 wurden Frau Kayala Israel Pinkussin, ihr unverheirateter Bruder, sowie ihr Schwager mit seiner Familie in Cottbus amtlich registriert.
Aufgrund starker Diskriminierungen ließen sich erst zwischen 1806 und 1815 drei weitere jüdische Familien in der Stadt nieder. Sie fanden allerdings keine Glaubensbrüder mehr vor. Diese waren entweder verstorben oder zum Christentum übergetreten. Da Cottbus zu diesem Zeitpunkt zu Sachsen gehörte, galt in der Stadt der von Friedrich Wilhelm 1812 eingebrachte Erlaß zur
„Gleichstellung aller in den preußischen Ländern damals sich befindlichen eingesessenen Juden“ erst ab 1815 formal. Allerdings ist zu bemerken, daß es oftmals an Interesse mangelte, die 1772 erlassene sächsische Judenordnung, die eine Ansiedlung nur in Dresden und Leipzig erlaubte, konsequent durchzusetzen.
Diese Dikrete schützten, auch nach dem Cottbus wieder zu Preußen gehörte, nicht vor behördlicher Willkür und Schikanen. Ansprüche von Juden hinsichtlich einer Gleichstellung mit BürgerInnen christlichen Glaubens wurden in der Regel zu ihren Ungunsten entschieden.
Die erste Betstube befand 1811 sich im Hinterhaus eines Tuchmachers, an der Mauerstraße und ist heute überbaut durch das Rathaus am Neumarkt.
1814 lebten 17 JüdInnen in Cottbus
Mit dem Jahr 1816 und der Zugehörigkeit zu Preußen, wuchs auch die jüdische Gemeinde langsam. Erst eine 1845 erlassenen Gewerbeordnung ermöglichte eine uneingeschränkte Niederlassung, verhinderte aber ebenfalls eine andauernde wirtschaftliche Diskriminierung mit einer endlos scheinenden Bürokratie nicht. Probleme gab es allerdings kaum noch, wenn die Familienoberhäupter die Staatsbürgerschaft beantragt hatten und diesem stattgegeben wurde. So konnten jüdische Kinder städtische Schulen weitestgehend problemlos besuchen.
Im Jahr 1847 wurde von den Juden der Stadt und ihrer Umgebung beschlossen, die Bildung einer Jüdischen Gemeinde mit Kooperationsrechten in Angriff zu nehmen. Die Regierung des Bezirkes Frankfurt / Oder beauftragte am 26.12.1847 den Magistrat der Stadt Cottbus, die Bildung einer Synagogen - Gemeinde zu ermöglichen. Zu ihr sollten die Juden der Kreise Cottbus, Luckau, Calau und Spremberg gehören. Erst 1853 wurde die Gründung einer Synagogen - Gemeinde wieder forciert. Koordinationsschwierigkeiten führten dazu, daß wiederum drei Jahre vergehen mußten, bevor die Wahl des Vorstandes der
Gemeinde vollzogen wurde. 1858, nach mehrmaligen Änderungen des Status durch die Regierung galt die Gemeinde als gegründet. 1866 gehörten ihr 31 Personen an, 1902 waren er bereits 90 Mitglieder.
Als Friedhof wurde zwischen 1817 und 1918 ein erworbenes Gelände in der Dresdener Straße genutzt, welcher dann aus Platzmangel keine neuen Gräber mehr aufnehmen konnte. Er wurde 1945 bei einem Bombenangriff zerstört und 1947, auf einen Antrag des Stadtgartenamtes in eine Parkanlage mit Gedenkstein umgewandelt. Bereits seit 1916 versuchte die, mittlerweile auf ca. 400 Mitglieder angewachsene Gemeinde am Rande des Südfriedhofes im Stadtteil Madlow einen israelitischen Friedhof zu errichten. Am 31.08.1916 stimmte die Stadt Cottbus dem Antrag im Austausch mit einer 5141 qm großen Fläche im Madlower Wald zu. Der Frau des Stadtverordneten und Vorsitzenden der Fortschrittlichen Volkspartei, Justizrat Abraham Ludwig Hammerschmidt setzte die Gemeinde hier ein Denkmal.
Ab 1862 sammelte die Gemeinde Geld, um ein Grundstück zu Bau einer Synagoge zu erwerben, im Jahr 1892 begannen die Planungen der Gemeinde eine Synagoge in Cottbus zu bauen, Gestalt anzunehmen. Unterstützung fand sie dabei von dem fortschrittlich eingestellten Oberbürgermeister Paul Werner. Sie konnte am 16.09.1902 in der Jahrstraße 5 eingeweiht werden. An diesem Ort befindet sich heute das Kaufhaus Galeria Kaufhof. 1988 wurde an der Westseite eine Tafel zur Erinnerung angebracht.
In der sog. Reichsprogromnacht am 09.11.1938 wurde sie gestürmt und angezündet. Die Feuerwehr war zwar vor Ort, achtete aber nur darauf, daß das Feuer nicht auf die umliegenden Gebäude übergriff. Die Reste wurden später gesprengt, beseitigt und der freigelegte Giebel des Nachbarhauses wurde übermalt. In dieser Nacht wurde außerdem der Jüdische Friedhof in der Dresdener Straße geschändet, das Elektrogeschäft Grünbaum in der Kaiserstraße (heute Breidscheidstr.) / Ecke Tiegelgasse wurde geplündert und brannte aus. Die Haushaltswaren-, Leder- und Schuhgeschäfte in der Burgstraße wurden zerstört. Die Villa des Fabrikanten Bram / Samson brannte. Die Lederhandlung in der Wallstraße und weitere Geschäfte in der Bahnhofsstraße, der Lausitzer Straße, der Bismarkstraße (heutige Wernerstraße) wurde überfallen. Darüber hinaus drang der Mob in Büroräume, Arztpraxen und Wohnungen ein. Die angetroffenen JüdInnen wurden mißhandelt und / oder verhaftet. Letzteres betraf 30 Personen, hauptsächlich wohlhabendere Männer, die alle nach Sachsenhausen deportiert wurden. Nach dem viele der Verhafteten ihr Vermögen dem deutschen Staat überschrieben hatten, wurden einige von ihnen schwer mißhandelt entlassen.
Bereits im Jahr 1933 begann die systematische Ausbeutung, Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung jüdischer BürgerInnen in Deutschland. Allein in diesem Jahr wurden 315 Gesetze und Verordnungen zu ihrer Entrechtung erlassen. Desweiteren gründete sich ebenfalls 1933 die ausschließlich für sog. „Judenangelegenheiten“ zuständige Ortspolizeibehörde Cottbus VI³.
Am 31.03.1933 erschien im „Cottbuser Anzeiger“ der Boykottaufruf „Wer beim Juden kauft, ist ein Verräter am deutschen Volke“, der neben Lebensmittelläden auch sämtliche Büroräume jüdischer Rechtsanwälte, die Niederlassungen jüdischer Ärzte, Tuchversandgeschäfte etc. betraf und ab dem 01.04. 1933 gelten sollte. Darüberhinaus wurden zahlreiche Einbürgerungen, die zwischen 1918 und 1933 erfolgt waren, rückgängig gemacht. Die Betroffenen wurden zur Ausreise und zur Zahlung der damit verbundenen „Reichsfluchtsteuer“ gedrängt. Nicht zuletzt wurden jüdische Beamte, Ärzte, Studenten, Angestellte etc. gekündigt. Eine Erlaubnis für Marktstände wurde eingezogen oder nicht mehr verlängert.
Am 14.12.1936 erfolgte die Polizeiverordnung über die „Feststellung der Wahlberechtigten“ aller ansässigen „reichsdeutschen Nichtarier“ und sogenannten „Mischlinge“. Daraufhin wurde der damalige Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, eine Liste mit sämtlichen Mitgliedern der Gemeinde und ihrer Verwandten zu erstellen. Laut dieser Liste lebten zum damaligen Zeitpunkt 334 jüdische BürgerInnen in Cottbus, 87 Kinder, 128 Frauen, 119 Männer und 98 Menschen ohne deutschen Pass. Sie müßten sich im Wahlamt einfinden und einen Fragebogen ausfüllen.
Im Februar 1937 lebten 499 JüdInnen in Cottbus, viele von ihnen waren aus den umliegenden Gemeinden nach Cottbus geflohen, da sie darauf hofften, in einer größeren Stadt anonymer leben zu können. Gleichzeitig lief eine, von der Regierung gewollte Auswanderungswelle, unter Zahlung der geforderten „Reichsfluchtsteuer“ und einhergehend mit Zwangsenteignungen von Häusern, Geschäften, Fabriken... So emigrierten am 01.10.1936 34 JüdInnen, hauptsächlich nach Südafrika und Brasilien. Dies war verbunden, mit einem immensen bürokratischen Aufwand, der immer wieder neue Unterlagen und Bescheinigungen anforderte. Nicht selten wurden AntragsstellerInnen vor Aushändigung ihres Visums oder Passes abtransportiert.
Am 28.10.1938 wurden aus Cottbus mindestens 38 JüdInnen polnischer Herkunft abgeschoben.
Im Juni 1939 lebten 162 JüdInnen in der Stadt. Ihnen standen ca. 50 bis 60 Wohnungen zur Verfügung, 10% davon hatten keine Kochgelegenheiten, nur zwei ein Bad.
Es wurden weitere Diskriminierungen durchgesetzt: das tragen des Judensternes wurde zur Pflicht, die jüdische Bevölkerung wurde gezwungen, in sogenannten „Judenhäusern“ zusammenzuleben. In Cottbus befanden sich diese in der Münzstraße 42, Rossstraße 27, Kaiserstraße 5 (ausschließlich für alte Menschen), Mühlenstraße 37, Dresdener Str. 55 und Wallstraße 9. Zwangsarbeit und der systematische Abtransport in Konzentrations- und Vernichtungslager standen an der Tagesordnung.
Am 06.05.1940 erfolgt von der Gestapo in Frankfurt / Oder ein Rundschreiben welches besagt:
1. Die Auswanderung sei auch trotz des begonnenen Krieges verstärkt zu betreiben, aber keine „wehr- und arbeitsfähigen Juden“ ins europäische Ausland und auf keinen Fall ins europäische Feindesland auswandern dürfen.
2. Eine Auswanderung nach Israel aus außenpolitischen Gründen unerwünscht sei.
Wahrscheinlich der Cottbuser Oberbürgermeister antwortete der Gestapo am 23.05.1940, daß nach Ausbruch des Krieges nur zwei Personen ausgewandert seien, eine nach Argentinien, die zweite nach Spanien. Seit 1936 hatten mehr als 2/3 der ansässigen Cottbuser JüdInnen das Land verlassen, der verbleibende Rest versuchte es zwar, allerdings gelang es aus Mangel an Geld und / oder Kontakten nicht.
1942 lebten nur noch sehr wenige JüdInnen in Cottbus, sehr zurückgezogen und auf die Hilfe einiger Weniger angewiesen.
12 von ihnen, d.h. zwei oder drei Familien mit ihren Kindern, erlebten 1945 die Befreiung. Sogenannte „Mischehen“ hatten sie vor der Deportation geschützt. Es ist nicht bekannt, daß jemand im Untergrund überleben konnte.
Aufgrund mangelnder Unterlagen über das Schicksal der meisten JüdInnen, kann die folgende Aufzählung nur beispiel- und vorallem bruchstückhaft bleiben:
· 1933 nahm sich der jüdische Kinderarzt Gustaf Matzdorf gemeinsam mit seiner Frau das Leben. Die Häuser in denen sie zur Miete wohnten bzw. ihre Praxis hatten, und die ebenfalls in jüdischem Besitz waren, gingen Ende der 30er Jahre in städtischen Besitz über.
· 1933 wanderte ein Mitinhaber des Modehauses Brunner & Schieser, der in der Bahnhofstraße 49 wohnte, nach Israel oder Bolivien aus.
· Dem amerikanischen Ozeanüberquerer Levin, der 1927 in der Nähe von Cottbus notlanden mußte, wurde seine zu diesem Zeitpunkt verliehene Ehrenbürgerwürde wieder aberkannt
· 1938 wurden die Häuser Bahnhofstraße 77 und Kaiser Wilhelm Platz 55 zwangsenteignet. Das Haus in der Bahnhofstraße 77 wurde 1899 im Auftrag des Kaufmannes Salomon Neumann erbaut. 1910 übernahm es Emil Neumann, vermutlich sein Sohn. Mitte der Zwanziger Jahre erwarben sie außerdem das Grundstück der konkursen Tuchfabrik am Kaiser Wilhelm Platz und bezogen es. das Haus in der Bahnhofstraße wurde vermietet.
· Der Möbelfabrikant Ludwig Friede mußte seine Firma und sein Anfang der 20er Jahre in der Bahnhofstraße 55 erworbenes Haus und Grundstück ebenfalls aufgeben.
· Am 30.06.1939 konnten Samuel Neumann und Curt Jablonsky, wohnhaft in der Spremberger Straße 8, nach Chile auswandern.
· Margot Grünbaum konnte nach Argentinien auswandern.
· Der Zahnarzt Fritz Brühl, wohnhaft in der Lessingstraße 6, emigrierte am 18.04.1939 nach Shanghai, seine Frau zog bis zu ihrer Ausreise zu ihren Eltern nach Berlin
· Der Tuchfabrikant Ernst Frank und seine Frau Carla, geborene Grünbaum, wandern nach Manchester aus.
· Die Schülerin Anni Fuchs, wohnhaft am Altmarkt 29 wird nach Schweden geschickt und später in ein Internat nach England. Ihre Mutter, Rosa Fuchs, wird am 27.02.1943 in Theresienstadt ermordet. Ihr geschiedener Mann, Arthur Goldstein, stirbt Ende 1942 im Ghetto Piasti bei Lublin. Sein Bruder Richard Goldstein, stirbt am 10.01.1943 in einem Internierungslager in Italien, während er auf seine Genehmigung zur Einreise nach Palästina wartet. Seine Frau Else Goldstein erreicht nach zwei Jahren Irrfahrt Palästina, nachdem ihr und ihrem Mann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt und ihr gesamtes Vermögen konfisziert wurde.
· Die Versicherungsvertreterin Charlotte Gerechter, Lessingstrasse 6 und Karoline Grünbaum, Parzellenstrasse 2 können nach England emigrieren.
· Das Ehepaar Jablonsky kann, ebenso wie Kurt Jablonsy nach Chile auswandern.
· Am 08.03.1939 wandert das Ehepaar Georg und Ruth Keilson gemeinsam mit ihrem Sohn nach Shanghai aus. Dorthin flüchten auch das Ehepaar Herrmann (Schuhmacher) und Edith Lewitt.
· Der Kaufmann Samuel Neumann floh, gemeinsam mit seiner Frau Tekla und ihrer Tochter Edeltraut nach Bolivien.
· Susi Norbert, Marienstraße 19, emigriert am 27.03.1939 zuerst nach Cuba und später in die USA.
· Lieselotte Pick, Haushaltsgehilfin, wohnhaft bei ihren Eltern in der Rossstrasse 27, emigriert nach England.
· Chaim Teichler, Spremberger Straße 37, bekommt, da er ursprünglich aus einem anderen Land kommt, die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt. Er schafft es trotzdem am 20.08.1939 nach Montevideo auszuwandern. Frieda Teichler bekommt die Staatsangehörigkeit ebenfalls aberkannt, sie versucht nach Südamerika auszuwandern, der zuständige Beamte veranlasst mit der Begründung, daß sie in Breslau wohnt, nichts.
· Herr Israeliski und sein Untermieter Herr Liegner werden gezwungen, die gemeinsame Wohnung in der Bismarckstraße 2 aufzugeben. In ihrer neuen Bleibe erhalten sie kurz darauf ebenfalls eine Kündigung und werden gezwungen, in eins der sogenannten Judenhäuser zu ziehen.
· Nach den Pogromen am 09.November 1938 wurden u.a. Alfred und Bruno Konschewski, sowie Hans und Walter Hammerschmidt verhaftet. Von ihnen überlebte nur Hans Hammerschmidt, als einziger seiner Familie, in dem er 1939 über England nach Ecuador auswanderte. Die drei anderen starben in KZ – Haft am 19.12.1939, am 24.12.1938 und im Januar 1939
· Zwischen Februar und Oktober 1940 werden fünf jüdische BürgerInnen nach Ravensbrück und drei nach Sachsenhausen deportiert. Nähere Angaben zu ihnen lassen sich nicht finden.
· Im April 1942 wird eine größere Gruppe ins Warschauer Ghetto deportiert, u.a. Semmy Rosenthal und Frieda Glasfeld.
· Der Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger, wird gemeinsam mit allen BewohnerInnen der Rossstraße 27 am 24.08.1942 nach Theresienstadt deportiert und dort wahrscheinlich ermordet. Auf dem gleichen Transport befanden sich auch die BewohnerInnen der Münzstrasse 42, unter ihnen die 90jährige Johanna B. Ihr Schicksal ist unklar, allerdings ist davon auszugehen, daß die meisten von ihnen nicht überlebten.
Quellen:
Folgende Quellen sind dem Cottbuser Stadtarchiv entnommen
- Quelle zur Geschichte der Juden in den Archiven der neuen Bundesländer
AI 12.92
AII 3.2a 12/13/14
AII 3.2b 17/22/23/24751
- Steffen Kohler; Antisemitische Pogrome der Faschisten in Cottbus; 1988
- Irene Diekmann und Julius H. Schöps; Wegweiser durch das jüdische Brandenburg, Cottbus
- Cottbuser Zeitungen: CZ 2/92; S. 23-28; CZ 2/94; S. 21-30; CZ 1/95; S. 4-16
- Rabbiner Dr. Posner; Geschichte der Juden in Cottbus (Hrsg. Zum 50. Jubiläum der Synagogengemeinde)
Aus der Geschichte der Synagogen - Gemeinde Cottbus; Arbeitsgemeinschaft Cottbus der Deutsch - Israelischen Gesellschaft (Hrsg.)
Mit der Wahl der neuen Regierung am 31.1.1933 begann für viele Menschen eine schwere Zeit. Eine der verfolgten Bevölkerungsgruppen, erst in Deutschland, später auch in allen besetzten Gebieten waren die Juden. Auswirkungen dieser Verfolgung und Diskriminierung waren bis ins kleinste Dorf zu spüren. Gleich 1933 ging die systematische Ausbeutung, Diskriminierung, Verfolgung und Ausrottung los. Allein 1933 wurden 315 Gesetze und Verordnungen zur Entrechtung der Juden erlassen. In diesem Jahr wurde auch bei der Ortspolizeibehörde Cottbus die Abteilung VI gegründet, die nur für sogenannte Judenangelegenheiten zuständig war.
Im gleichen Jahr am 31.3.1933 erschien im "Cottbuser Anzeiger" der Boykottaufruf, der am 01.04.1933 ab 10.00 Uhr gelten sollte unter der Überschrift "Wer beim Juden kauft, ist ein Verräter am deutschen Volke". Dieser Boykottaufruf beschränkte sich nicht nur auf Ladenverkaufstellen, sondern beinhaltete auch u.a. sämtliche Büroräume jüdischer Rechtsanwälte, Niederlassungen jüdischer Ärzte, Tuchversandgeschäfte etc. In der Sprem sollen Bürger trotz des Verbotes in jüdischen Geschäften eingekauft haben, das ist aber nicht nachgewiesen.
1933 nahmen sich der jüdische Kinderarzt Gustaf Matzdorf und seine Frau das Leben, die Häuser in denen sie zur Miete wohnten und ihre Praxis hatten, die auch in jüdischem Besitz waren gingen in den 30ger Jahren in städtischen Besitz über. Ende der 60ger Jahre wurden sie wegen der Straßenerweiterung abgerissen. Der Mitinhaber des bekannten Modehauses Brunner & Schießer, der in der Bahnhofstrasse 49 wohnte, wanderte 1933 nach Israel aus (andere Angaben geben Bolivien an). Dem Ozeanüberquerer amerikanischer Staatsbürgerschaft Levin, der 1927 in der Nähe von Cottbus notlanden musste und als Ehrenbürger der Stadt Cottbus aufgenommen wurde, wird diese Ehre wieder aberkannt, da er Jude ist. Ebenfalls in diesem Jahr wurden zahlreiche Einbürgerungen, die in den Jahren 1918 bis 1933 erfolgten, rückgängig gemacht und die Betroffenen zur Ausreise gedrängt, natürlich nur nach Zahlung der sogenannten "Reichsfluchtsteuer". Jüdischen Beamten, Ärzten, Angestellten, Studenten etc. wurde gekündigt, die Erlaubnis für Marktstände wurde eingezogen bzw. nicht mehr erteilt; das alles zielte auf den Bankrott dieser Menschen ab.
Am 14.12.1936 erfolgte die Polizeiverordnung über die "Feststellung der Wahlberechtigten" aller ansässigen "reichsdeutschen Nichtarier" und sogenannten "Mischlinge". Daraufhin wurde Georg Schlesinger, der damalige Vorsteher der Synagogengemeinde, am 28.12.1936 von der Ortspolizeibehörde aufgefordert, sämtliche MitgliederInnen der Synagogengemeinde, sowie ihre Verwandten aufzulisten. Laut dieser Liste lebten damals 334 jüdische BürgerInnen in Cottbus, davon waren 87 Kinder, 128 Frauen, 119 Männer, sowie 98 Menschen ohne deutschen Pass.
Diese mussten sich dann beim Wahlamt einfinden und einen diskriminierenden Fragebogen ausfüllen.
Im Februar 1937 lebten 499 Juden in Cottbus, dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass viele Juden aus ländlichen Gemeinden hofften, in der Stadt Cottbus anonymer zu leben. Denn die Auswanderungswelle, die von der Regierung auch gewollt war, lief schon. So emigrierten z. Bsp. bis zum 01.10.1936 34 Cottbusser Juden, darunter zahlreiche Kinder, nach Zahlung der "Reichsfluchtsteuer" hauptsächlich nach Südafrika und Brasilien. Parallel zur verstärkten Auswanderungswelle lief die Zwangsenteignung jüdischer Häuser, Geschäfte, Fabriken etc. So zum Beispiel in der Bahnhofstrasse 77. Dieses Haus wurde 1899 im Auftrag des jüdischen Kaufmannes Salomon Neumann erbaut. 1910 übernahm Emil Neumann, vermutlich der Sohn von Salomon Neumann die Verwaltung des Besitzes. Mitte der zwanziger Jahre kauften sie das Grundstück der konkursen Tuchfabrik am Kaiser Wilhelm Platz 55 und zogen auch dorthin. Das Haus Bahnhofstrasse 77 wurde vermietet. 1938 dann wurden beide Grundstücke zwangsenteignet. Auch der Möbelfabrikant Ludwig Friede, der Anfang der zwanziger Jahre das Haus Bahnhofstrasse 55 gekauft hatte, musste Haus und Firma unter den Nazis aufgeben, weil er Jude war. Am 30.06.1939 wandern Samuel Neumann und Curt Jablonsky nach Chile aus, beide wohnten vorher in der Sprembergerstrasse 8. Um auswandern zu können, musste sich jede/r einem immensen bürokratischen Apparat ausliefern, der immer wieder neue Unterlagen, Bescheinigungen etc. anforderte. Doch zum Glück hielten viele Menschen diesem Druck stand, doch es konnte auch passieren, das jemand abtransportiert wurde, während der Auswanderungsantrag oder Passantrag oder Visumantrag oder oder oder lief. Margot Grünbaum, geboren 1911 in Cottbus wanderte nach Argentinien aus. Der Zahnarzt Fritz Brühl, wohnhaft in der Lessingstrasse 6 emigrierte am 18.04.1939 nach Shanghai. Seine Frau zieht bis zur ihrer Ausreise nach Berlin zu ihren Eltern. Der Tuchfabrikant Ernst Frank, geboren in Cottbus und seine Frau Carla Frank, geborene Grünbaum, beide wohnhaft Parzellenstrasse 2 wandern nach Manchester aus. Die Schülerin Anni Fuchs geboren 1925 in Senftenberg wird von ihrer Mutter Rosa Fuchs, wohnhaft Altmarkt 29 nach Schweden geschickt und später auf eine Internatsschule in England. Die Mutter Rosa Fuchs wird am 27.02.1943 in Theresienstadt ermordet. Ihr geschiedener Mann Arthur Goldstein stirbt Ende April 1942 im Ghetto Piasti bei Lublin. Sein Bruder Richard Goldstein stirbt am 10.01.1943 im Internierungslager in Italien während er auf die Genehmigung zur Einreise nach Palästina wartet. Seine Frau Else Goldstein kommt nach zwei Jahren Irrfahrt in Palästina an, nachdem sie und ihr Mann die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen hatten und ihr gesamtes Vermögen konfisziert wurde. Die Versicherungsvertreterin Charlotte Gerechter, wohnhaft Lessingstrasse 6 emigriert nach England. Ebenfalls Karoline Grünbaum, wohnhaft Parzellenstrasse 2. Das Ehepaar Jablonsky wandert nach Chile aus, ebenfalls Kurt Jablonsky, wahrscheinlich ein Bruder. Am 08.03.1939 emigrieren das Ehepaar Georg und Ruth Keilson, wohnhaft Kaiserstrasse 5 mit ihrem Sohn nach Shanghai. Das gleiche Ziel haben das Ehepaar Hermann (Schumacher) und Edith Lewitt, wohnhaft Schützenstrasse 1. Der Kaufmann Samuel Neumann, seine Frau Tekla und ihre Tochter Edeltraut, alle wohnhaft Sprembergerstrasse 8 wanderten nach Bolivien aus. Susie Norbert geboren 1918 in Cottbus, wohnhaft Marienstrasse 19 emigriert am 27.03.1939 vorerst nach Cuba, später im November 1939 in die USA. Lieselotte Pick, Hausgehilfin, geboren 1914 in Cottbus, wohnhaft bei ihren Eltern in der Rossstrasse 27 emigriert nach England. Chaim Teichler, wohnhaft Sprembergerstrasse 37, bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt (,weil er Jude ist und ursprünglich aus einem anderen Land kommt) schafft es aber trotzdem am 20.08.1938 nach Monte Video auszuwandern. Die staatenlose (,weil ihr die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wurde) Frieda Teichler beabsichtigt nach Südamerika auszuwandern. Doch ein Memo der zuständigen Behörde vom 14.12. 1936 sagt aus nichts zu veranlassen, da sie in Breslau wohnt.
Nach der Progromnacht vom 9.11.1939, über die ich im Teil 1 (NHZ # 47) berichtete, wurden die Maßnahmen immer diskriminierender und unerträglicher. So kam die Verordnung über das Tragen von "Judensternen" hinzu, die Zwangsarbeit, der systematische Abtransport in Konzentrations- und Vernichtungslager unter Einbeziehung sämtlicher Vermögenswerte, das Zusammenlegen der jüdischen Bevölkerung in sogenannte Judenhäuser usw. Im Juni 1939 lebten 162 jüdische Bürger in circa 50 bis 60 Wohnungen, davon waren circa 10% ohne Kochgelegenheit und nur zwei mit Bad ausgestattet. Die sogenannten Judenhäuser befanden sich in der Münzstrasse 42, Rossstrasse 27, Kaiserstrasse 5 (dort waren ausschließlich alte Menschen eingepfercht, die unter unvorstellbaren Bedingungen lebten), Mühlenstrasse 37, Dresdener Strasse 55 und Wallstrasse 9. So wurden zum Beispiel Herr Israelski und sein Untermieter Hermann Liegner, gezwungen die gemeinsame Wohnung Bismarckstrasse 2 aufzugeben, fanden eine neue Bleibe in der Pücklerstrasse 5a und erhielten kurz darauf erneut die Kündigung und den Befehl in eins der sogenannten Judenhäuser zu ziehen, die meist schon voll belegt waren.
Am 06.05.1940 erfolgt von der Gestapo Frankfurt/ Oder ein Rundschreiben, welches besagt, dass 1.die Auswanderung auch trotz des Krieges verstärkt zu betreiben ist, aber keine "wehr und -arbeitsfähigen Juden" ins europäische Ausland und auf keinen Fall ins europäische Feindesland auswandern dürfen. 2. Die Auswanderung nach Israel aus außenpolitischen Gründen unerwünscht sei. Am 23.05. antwortet wahrscheinlich der Oberbürgermeister von Cottbus der Gestapo Frankfurt/ Oder mit der Mitteilung, dass während des Krieges nur zwei Personen ausgewandert seien, eine nach Argentinien und die zweite nach Spanien. Außerdem hatten seit 1936 mehr als zwei/drittel der 320 ansässigen Cottbuser Juden Deutschland bereits verlassen. ??? Der verbliebene Rest versuchte zwar auszuwandern, war aber entweder zu arm, hatte keine Kontakte oder beides.
1940 wurden zwischen Februar und Oktober fünf jüdische BürgerInnen nach Ravensbrück und drei nach Sachsenhausen transportiert. Genauere Angaben zu diesen Menschen waren leider nicht zu finden. Im April 1942 wurde eine größere Gruppe jüdischer BürgerInnen ins Warschauer Ghetto verschleppt u.a. Semmy Rosenthal und Frieda Glasfeld.
Auch der Vorsteher der Synagogengemeinde, Georg Schlesinger, wurde gemeinsam mit allen BewohnerInnen des Hauses Rossstrasse 27 am 24.08.1942 nach Theresienstadt abtransportiert und höchstwahrscheinlich auch dort ermordet. Mit dem gleichen Transport wurden auch die BewohnerInnen der Münzstrasse 42, unter anderem die 90 jährige Johanna B., deportiert. Ihr Schicksal ist unklar, aber man kann davon ausgehen, dass die meisten, wenn nicht alle, nicht überlebt haben. Somit waren nach 1942 nur noch sehr wenige jüdische Bürger in Cottbus, die sehr zurückgezogen lebten und abhängig vom Schicksal und der Unterstützung sehr sehr weniger waren.
In Cottbus erlebten 12 jüdische BürgerInnen die Befreiung, dass waren circa 2-3 Familien mit ihren Kindern, die durch sogenannte "Mischehen" zumindest bis zum Schluss vor der Deportation geschützt waren.
Dieser Bericht, wie auch Teil 1 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich war abhängig von den Angaben, die ich im Cottbuser Stadtarchiv fand. Leider war es mir dadurch auch nicht möglich persönliche Schicksale genauer zu beleuchten.
Quellen:
-"Antisemitische Pogrome der Faschisten in Cottbus" von Steffen Kober 1988 aus
-"Niederlausitzer Studien" Heft 22
-"500 Jahre jüdisches Leben in Cottbus"
-"Wegweiser durch das jüdische Brandenburg, Cottbus" von Irene Diekmann und Julius H. Schöps
-Cottbuser Zeitung 1/91 Seite 17 bis 25
-Cottbuser Zeitung 5/90 Seite 3 bis 8
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