studentische Selbstverwaltung der Universität Potsdam
Einmal im Jahr ruft die Universität zu Gremienwahlen auf, bei der studentische VertreterInnen in universitäre Gremien, eine neue Studierendenvertretung und auch einige Fachschaftsräte gewählt werden.
Studierende, die am Anfang des Semesters brav ihren Beitrag entrichtet haben, sind Mitglied der sogenannten Verfassten Studierendenschaft.
Einmal im Jahr bewerben sich an der Universität registrierte studentische Listen (Hochschulgruppen) um die 27 Plätze im Studierendenparlament (StuPa). Dieses tagt alle drei Wochen und bestimmt die Richtung der studentischen Politik und Arbeit an der Universität. Zu dessen Aufgaben zählen die Wahl des AStAs, Beschluss des Haushalts der Studierendenschaft, Entscheidungen über größere Finanzanträge, Einsetzten eines studentischen Wahlausschusses usw.
Eine Fachschaft setzt sich aus den, für ein bestimmtes Studienfach eingeschriebenen Studierenden zusammen. Jährlich wird hier ein Fachschaftsrat(FSR)gewählt, welchem Gelder aus dem Studierendenhaushalt für Projekte zur Verfügung stehen. FSR-Mitglieder sind erste AnsprechparnterInnen bei Problemen mit dem Studiengang, bieten Beratungen an, setzen sich für Interessen der Studierenden gegenüber Lehrkräften ein, organisieren Bildungs- und Unterhaltungsveranstaltungen.
Die Fachschaftsräte treffen sich regelmäßig auf der Versammlung der Fachschaften (VeFa), dem ein Präsidium vorsitzt. Hier wird über die Verteilung der Fachschaftsgelder entschieden, gemeinsame Probleme werden erörtert und Ziele, Forderungen und Vorstellungen für die studentische Arbeit formuliert.
Der Allgemeine StudierendenAusschuss (AStA) ist das Exekutivorgan der Studierendenschaft - agiert im Namen aller studierenden und betreibt für sie Interessenpolitik. Die ReferentInnen, welche in unterschiedlichen Fachbereichen arbeiten werden vom StuPa gewählt. Der AStA organisiert Beratungsangebote, Kulturveranstaltungen oder politische Infoabende und verwaltet die Gelder der Studierendenschaft inklusive die der Fachschaften.
Die Studiengänge an unserer Universität sind einer von fünf Fakultäten (Philosophische Fakultät, Humanwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Jura) zugeordnet. Neben den Studierenden wählen auch die Professorinnen, die wissenschaftlichen und die übrigen MitarbeiterInnen einer Fakultät VertreterInnen in den Fakultätsrat. Der entscheidet dann über Veränderungen bei Studiengängen, Finanzierung, Instituten...
Der Senat der Universität Potsdam besteht aus 11 Mitglieder, davon nur zwei studentische VertreterInnen und soll eigentlich Entscheidungen über die Entwicklung der Hochschule fällen und die/den Präsidentin/Präsidenten (Rektor) der Universität wählen. Hier werden auch die studentischen VertreterInnen für die Senatskommissionen gewählt – diese Erarbeiten die Beschlussvorlagen für den Senat.